WKB 2000 Meter / Langstrecke Stand: 04.04.2018
Start
Der Startabstand zwischen den einzelnen Booten eines Rennens beträgt 20 Sekunden. Alle Boote müssen sich selbstständig im Startbereich einfinden und so platzieren, dass ein anderes Boot beim Start nicht behindert wird.
Ca. 25m vor der Startlinie (Zeitnahme) erfolgt der Start auf Kommando des Starters. Jedes Team muss vor dem nachfolgenden Team die Startlinie überqueren. Das letzte Team muss spätestens 20 Sekunden nach dem Startkommando die Startlinie überqueren. Die Zeitnahme beginnt mit dem Kommando "Go", "Null".
Überfahren der Startlinie vor oder nach dem Zeitfenster (10 Sekunden) erfolgt eine Zeitstrafe von 10-20 Sekunden.
Überholen
Ein vorausfahrendes Boot darf auf beiden Seiten überholt werden.
Das vorausfahrende Boot hat Vorrang und darf sowohl auf der Geraden als auch in der Wende den Fahrweg frei wählen, so lange es nicht aktiv in einen Überholvorgang verwickelt ist und ohne ein anderes Team durch seine Fahrweise zu abrupten Fahrtrichtungsänderungen zu zwingen (Zick-Zack-Kurs).
Beide Boote müssen sich in dem Fall gegenseitig derart Platz gewähren, dass das andere Boot nicht abgedrängt wird.
Wendeboje
Das Auslassen einer Wendeboje zur Erlangung eines Streckenvorteils wird mit einer Zeitstrafe von 10 Sekunden bestraft.
Verwarnung
Jeder Kampfrichter ist bei allen Regelverstößen sowohl in seinem Bereich als auch außerhalb des Renngeschehens befugt, Verwarnungen aussprechen
Disqualifikation
Disqualifikationen werden vom Rennleiter, auch auf Initiative eines Kampfrichters ausgesprochen.
Unmittelbar zur Disqualifikation des gesamten Teams führen:
• Verstöße gegen die Bestimmungen zur Teamzusammensetzung
• die zweite Verwarnung auf einer Wettkampfstrecke;
• das fahrlässige Herbeiführen einer Kollision.
• vorzeitiges Wenden.
Ausschluss
Ein Ausschluss wird von der Jury ausgesprochen. Unmittelbar zum Ausschluss des gesamten Teams oder des einzelnen Sportlers für den gesamten Wettkampf führen:
• Doping
• Tätlichkeiten gegenüber Personen
• mutwillige oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Sachbeschädigungen
• grobe Störungen des sozialen Zusammenlebens aller Regattateilnehmer